Narrenverein Schwandorf e.V. Burgwichtel
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Ehrenordnung

Ehrenordnung Narrenverein Schwandorf zum Download ORDEN- UND EHRENORDNUNG Einem im gesamten Fasnachtsgeschehen üblichen Brauch zufolge, ehrt der Narrenverein Schwandorf verdiente aktive Mitglieder mit Orden und Auszeichnungen des Narrenvereins gemäß dieser Orden- und Ehrenordnung. § 1 Verdienstorden Der Narrenverein Schwandorf verleiht als Verdienstorden des Narrenvereins den Burgwichtel-Orden in „Bronze“, „Silber“ und „Gold“. § 2 Erinnerungsorden und Gastgeschenke Zu besonderen Anlässen kann der Verein eigens dafür gefertigte Orden überreichen. Bei Auftritten des Vereins, z.B. bei Narrentreffen usw. werden als Gastgeschenke eigens dafür hergestellte Präsente überreicht. § 3 Verleihungsgrundlagen für Orden Der Narrenverein Schwandorf verleiht an aktive Vereinsmitglieder den Burgwichtel-Orden in „Bronze“, „Silber“ und „Gold“. 10 Jahre Burgwichtel-Orden in „Bronze“ 15 Jahre Burgwichtel-Orden in „Silber“ 25 Jahre Burgwichtel-Orden in „Gold“ Mitglieder des Elferrats und der Vorstandschaft sind nach Paragraph 4 zusätzlich und besonders zu ehren. § 4 Ratsherren Elferräte erhalten nach 20 Jahren Mitgliedschaft im Elferrat (dabei zählen die Jahre in der Vorstandschaft/Häswart/Wirtschafter doppelt) das besondere Privileg, beim Ausscheiden aus dem Elferrat in das Häs des Ratsherren zu wechseln. Das Kostüm wird vom Verein kostenlos zur Verfügung gestellt, muss jedoch nach Ausscheiden aus dem Verein wieder an den Häswart zurückgegeben werden. § 5 Mitgliedschaft Alle zu ehrenden Personen müssen Mitglieder des Narrenvereins Schwandorf sein. Die aktive Tätigkeitszeit wird bei allen Orden/Ehrungen erst ab dem 16. Lebensjahr (beitragspflichtiges Mitglied) gerechnet. § 6 Ehrungsbeschluss und Überreichung der Ehrung Über die namentliche Feststellung der zu ehrenden Personen entscheiden Vorstandschaft und Elferrat. Die Ehrungen und Ordenüberreichungen sollten in der Generalversammlung oder in der Fasnachtszeit des folgenden Jahres vom Präsident oder seinem Stellvertreter ausgesprochen und überreicht werden. § 7 Ordensverleihungsnachweis Über sämtliche vom Narrenverein überreichten Orden und ausgesprochenen Ehrungen muss von der Vorstandschaft Protokoll in einem Ordenverleihungs- Nachweis geführt werden. § 8 Recht auf Ehrung Grundsätzlich darf eine Ordensvergabe nur von der Vorstandschaft und vom Elferrat des Narrenvereins beschlossen werden. Mitglieder des Narrenvereins oder andere Personen können und dürfen auf eine Ordensvergabe nicht einwirken, darauf bestehen oder Einspruch erheben. § 9 Ehrenmitglieder Mitglieder, die sich um Verein und Fasnacht besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese Ernennung muss vom Elferrat beschlossen werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. § 10 Änderung der Orden- und Ehrenordnung Änderungen dieser Orden- und Ehrenordnung dürfen nur vom Elferrat beschlossen werden. Über eine Änderung müssen die Mitglieder in der nächsten Generalversammlung unterrichtet werden. § 11 Genehmigung Vorstehende Orden- und Ehrenordung wurde vom Elferrat im Oktober 2018 Mit Paragraph 4 erweitert und in der Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. Diese Orden- und Ehrenordnung wurde den Mitgliedern bei der Generalversammlung am 11.11.2018 zur Kenntnis gebracht. Narrenverein Schwandorf e.V.
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ORDEN- UND EHRENORDNUNG Einem im gesamten Fasnachtsgeschehen üblichen Brauch zufolge, ehrt der Narrenverein Schwandorf verdiente aktive Mitglieder mit Orden und Auszeichnungendes Narrenvereins gemäß dieser Orden- und Ehrenordnung. § 1 Verdienstorden Der Narrenverein Schwandorf verleiht als Verdienstorden des Narrenvereins den Burgwichtel-Orden in „Bronze“, „Silber“ und „Gold“. § 2 Erinnerungsorden und Gastgeschenke Zu besonderen Anlässen kann der Verein eigens dafür gefertigte Orden überreichen. Bei Auftritten des Vereins, z.B. bei Narrentreffen usw. werden als Gastgeschenke eigens dafür hergestellte Präsente überreicht. § 3 Verleihungsgrundlagen für Orden Der Narrenverein Schwandorf verleiht an aktive Vereinsmitglieder den Burgwichtel-Orden in „Bronze“, „Silber“ und „Gold“. 10 Jahre Burgwichtel-Orden in „Bronze“ 15 Jahre Burgwichtel-Orden in „Silber“ 25 Jahre Burgwichtel-Orden in „Gold“ Mitglieder des Elferrats und der Vorstandschaft sind nach Paragraph 4 zusätzlich und besonders zu ehren. § 4 Ratsherren Elferräte erhalten nach 20 Jahren Mitgliedschaft im Elferrat (dabei zählen die Jahre in der Vorstandschaft/Häswart/Wirtschafter doppelt) das besondere Privileg, beim Ausscheiden aus dem Elferrat in das Häs des Ratsherren zu wechseln. Das Kostüm wird vom Verein kostenlos zur Verfügung gestellt, muss jedoch nach Ausscheiden aus dem Verein wieder an den Häswart zurückgegeben werden. § 5 Mitgliedschaft Alle zu ehrenden Personen müssen Mitglieder des Narrenvereins Schwandorf sein. Die aktive Tätigkeitszeit wird bei allen Orden/Ehrungen erst ab dem 16. Lebensjahr (beitragspflichtiges Mitglied) gerechnet. § 6 Ehrungsbeschluss und Überreichung der Ehrung Über die namentliche Feststellung der zu ehrenden Personen entscheiden Vorstandschaft und Elferrat. Die Ehrungen und Ordenüberreichungen sollten in der Generalversammlung oder in der Fasnachtszeit des folgenden Jahres vom Präsident oder seinem Stellvertreter ausgesprochen und überreicht werden. § 7 Ordensverleihungsnachweis Über sämtliche vom Narrenverein überreichten Orden und ausgesprochenen Ehrungen muss von der Vorstandschaft Protokoll in einem Ordenverleihungs- Nachweis geführt werden. § 8 Recht auf Ehrung Grundsätzlich darf eine Ordensvergabe nur von der Vorstandschaft und vom Elferrat des Narrenvereins beschlossen werden. Mitglieder des Narrenvereins oder andere Personen können und dürfen auf eine Ordensvergabe nicht einwirken, darauf bestehen oder Einspruch erheben. § 9 Ehrenmitglieder Mitglieder, die sich um Verein und Fasnacht besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese Ernennung muss vom Elferrat beschlossen werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. § 10 Änderung der Orden- und Ehrenordnung Änderungen dieser Orden- und Ehrenordnung dürfen nur vom Elferrat beschlossen werden. Über eine Änderung müssen die Mitglieder in der nächsten Generalversammlung unterrichtet werden. § 11 Genehmigung Vorstehende Orden- und Ehrenordung wurde vom Elferrat im Oktober 2018 Mit Paragraph 4 erweitert und in der Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. Diese Orden- und Ehrenordnung wurde den Mitgliedern bei der Generalversammlung am 11.11.2018 zur Kenntnis gebracht. Narrenverein Schwandorf e.V.